Hintergründe

Warum soll Deutschland ein Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge einrichten?

Es gibt mehrere Gründe, aktiv Flüchtlinge aus Drittstaaten aufzunehmen:

Hilfe für die Schwachen: Selbstständig kommen in Europa nur „die fittesten“ Flüchtlinge an, diejenigen, die die Kraft und die nötigen Mittel aufbringen können und das Glück haben, die gefährliche Reise zu überleben. Für andere, insbesondere Frauen und Kinder, kranke oder alte Menschen, ist Resettlement oft die einzige Rettung aus einer perspektivlosen Situation. Jungen Menschen, die bei der illegalen Überfahrt nach Europa ihr Leben riskieren würden, kann ein Aufnahmeprogramm einen sicheren Zugangsweg bieten.

Unterstützung der Aufnahmestaaten:
Auch den Erstaufnahmestaaten gegenüber stehen Deutschland und Europa in der Pflicht. Die Aufnahmestaaten sind selbst oft arm und mit der Zahl der Schutzsuchenden häufig überlastet. Geldtransfers in Krisenregionen allein reichen oft nicht aus. Nur durch die solidarische Teilung der Verantwortung durch die Aufnahme von Menschen hat der internationale Flüchtlingsschutz dauerhaft eine Chance.

Übernahme von Verantwortung: Europa hat sich in den letzten Jahren immer effektiver abgeschottet. Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland ist auf ein historisches Tief gesunken. Europa und insbesondere Deutschland sind gefordert, sich ihrer Verantwortung für den internationalen Flüchtlingsschutz wieder bewusst und aktiv zu werden.


Ist Resettlement die Lösung der weltweiten Flüchtlingsproblematik?

Resettlement ist nicht die Generallösung für die weltweite Flüchtlingsproblematik, aber sie ist ein wichtiger Teil davon.

Viele Flüchtlinge hoffen auf eine baldige Rückkehrmöglichkeit in ihre Herkunftsländer und wollen daher in der Herkunftsregion bleiben. Anderen gelingt die Integration in die Erstaufnahmestaaten. Für beide Gruppen ist eine Neuansiedlung in einem anderen Staat nicht sinnvoll.

Resettlement ist für diejenigen eine Lösung, deren Rückkehr ins Herkunftsland auf absehbare Zeit nicht möglich ist und die in den armen, strukturell oft überforderten Aufnahmestaaten keine Integrationsmöglichkeiten oder sichere Lebensperspektive haben.

Natürlich beseitigt die Neuansiedlung von Flüchtlingen nicht die Grundübel von Flucht: Kriege und Krisen, politische Unterdrückung, Umweltkatastrophen, Ausbeutung oder ungerechte Lebensbedingungen. Für einen wirksamen Flüchtlingsschutz weltweit müssen die Fluchtursachen bekämpft werden. Das entbindet die Industriestaaten jedoch nicht von ihrer Pflicht, in bestimmten Situationen einen direkten Beitrag zum Flüchtlingsschutz zu leisten. Die aktive Aufnahme von Flüchtlingen ist vor allem dort gefragt, wo sich Krisensituationen verfestigen und die Nachbarländer überlastet sind.


Warum ist fortlaufendes Aufnahmeprogramm notwendig und nicht akute Nothilfe?

In akuten Krisen und Katastrophenfällen zügig internationale Not- und Katastrophenhilfe zu organisieren, ist ein Gebot von Humanität und Solidarität. Das allein reicht aber nicht aus. Weltweit befinden sich rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht oder in flüchtlingsähnlichen Situationen, davon rund 10 Millionen als Flüchtlinge unter dem Mandat des UNHCR. Der internationale Flüchtlingsschutz ist eine menschenrechtliche Daueraufgabe. Notwendig ist deshalb ein fest installiertes Resettlement-Programm, das jährliche Aufnahmequoten vorsieht.

Einige Kriegs- und Krisenherde, wie derzeit Irak, Afghanistan oder der Nahe Osten, berühren unmittelbar das wirtschaftlich-politische Interesse der Industriestaaten und finden in den westlichen Medien starke Beachtung. Andere hingegen geraten zur Randnotiz. Eine jährliche Aufnahmequote könnte sich sowohl flexibel an die aktuellen Krisensituationen anpassen als auch die von der Öffentlichkeit „vergessenen“ Flüchtlinge einbeziehen, die oft schon über Jahre in ausweglosen Situationen ausharren. Die internationale Gemeinschaft muss verlässlich und kontinuierlich verhindern, dass Flüchtlinge im Schatten der medialen Öffentlichkeit einem perspektivlosen Schicksal überlassen bleiben.


Muss ein Aufnahmeprogramm auf europäischer Ebene beschlossen werden?

Ein europäisches Programm zur kontinuierlichen Aufnahme von Flüchtlingen ist sinnvoll. Aber auch unabhängig davon kann die Bundesrepublik Deutschland ein Neuansiedlungsprogramm ins Leben rufen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind bereits vorhanden.

Eine Ausweitung der Resettlement-Programme in den Staaten wird von den europäischen Institutionen ausdrücklich unterstützt. Der Europäische Rat und das Europaparlament haben im Mai 2007 die Aufnahme von Flüchtlingen durch die Mitgliedsstaaten als eine der Prioritäten der künftigen europäischen Flüchtlingspolitik benannt. Die EU-Staaten können bei Resettlement-Programmen unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds erhalten.

Wie viele Flüchtlinge können aufgenommen werden?

Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) hofft, die Zahl der Resettlementplätze für Flüchtlinge von bislang 70.000 weltweit auf 155.000 im Jahr 2008 zu steigern. Für das Jahr 2009 hält UNHCR unter Berücksichtigung einer stärkeren Fokussierung auf die Lösung langanhaltender Flüchtlingssituationen sogar eine Steigerung
der Zahl auf etwa eine halbe Million für erforderlich.
Deutschland muss dabei einen substanziellen Teil übernehmen. Aus den Kirchen wird die Aufnahme von 30.000 verfolgten irakischen Flüchtlingen gefordert. Eine Aufnahme von Flüchtlingen in dieser Größenordnung ist angemessen und machbar.

Platz für Flüchtlinge ist genug da: Seit Jahren geht die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland kontinuierlich zurück auf inzwischen weniger als 20.000 Asylsuchende im Jahr. Noch vor wenigen Jahren führte die Bundesrepublik jährlich über 100.000 Asylverfahren durch. Auch die Aufnahme von Aussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen ist stark rückläufig. Die Zahl der Einwanderer und Flüchtlinge ist in Deutschland so niedrig wie seit 30 Jahren nicht mehr.

Welche rechtlichen Grundlagen für Resettlement gibt es in Deutschland?

Die rechtlichen Grundlagen für eine Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland sind bereits vorhanden. Aufenthaltsrechtlich bietet vor allem § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Grundlage: Er eröffnet dem Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit den Bundesländern die Möglichkeit, Personen aufzunehmen und ihnen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.

§ 23 AufenthG
Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;
Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen

(2) Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


In welchem Verhältnis steht ein Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge zum Asylrecht?

Ein Resettlementprogramm kann das Asylrecht nicht ersetzen, sondern soll es ergänzen. Die Aufnahme von Flüchtlingen taugt auch nicht als Alibi für eine flüchtlingsfeindliche Politik.

Während die Diskussion um die Aufnahme irakischer Flüchtlinge in der EU stockt, suchen verzweifelte Menschen auf eigene Faust den Weg über das Mittelmeer. Im Asylrecht ist der Umgang mit solchen „spontan“ nach Europa flüchtenden Menschen geregelt: Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist die völkerrechtlich verbindliche Grundlage für eine Asylanerkennung. Europäische Richtlinien und Verordnungen geben Mindeststandards für Asylverfahren und den Umgang mit den unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen vor, die Deutschland in seinen nationalen Rechtsvorschriften beachten muss. So lange Menschen in Europa um Asyl nachsuchen, müssen faire Asylverfahren und der menschenwürdige Umgang mit den Betroffenen gewährleistet sein.

Die deutsche Asylpraxis ist allerdings in vieler Hinsicht unbefriedigend: Mit massiver Abschottungspolitik versuchen die europäischen Staaten zu verhindern, dass Flüchtlinge Zugang in die EU erhalten. Die formalen und rechtlichen Hürden für eine Anerkennung als Flüchtling sind sehr hoch und die sozialen Aufnahmebedingungen sind von Abschreckung und Entwürdigung gekennzeichnet.

Für eine menschenrechtlich orientierte Flüchtlingspolitik reicht deshalb ein Aufnahmeprogramm nicht aus: Es müssen parallel einige Weichen in der Asylpolitik umgestellt werden: Dazu gehören beispielsweise eine echte Flüchtlingsrettungspolitik im Mittelmeer und Atlantik und ein Ende der Abschottungspolitik an den Außengrenzen. Schutzsuchenden muss der gefahrenfreie Zugang nach Europa sowie ein faires Asylverfahren gewährt werden. Die Beendigung der Asylwiderrufspraxis und der Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete gehören ebenfalls zu einer glaubwürdigen, menschenrechtlich begründeten Flüchtlingspolitik.

Warum ist ein sicheres Aufenthaltsrecht so wichtig?

Zum Kerngedanken von Resettlement gehört es, nicht nur akute Nothilfe zu bieten, sondern Lebensperspektiven zu schaffen. Die Konsequenz daraus ist ein sicherer Aufnahmestatus und sofortige, umfassende Integrationsangebote für die aufgenommenen Flüchtlinge.

Sie sollten eine Niederlassungserlaubnis erhalten, die die weitgehende soziale Gleichstellung mit Inländern beinhaltet. Notwendig ist auch die Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Anerkannte Flüchtlinge erhalten in Deutschland ein Recht auf Familiennachzug, sind im besonderen Maß vor Ausweisung und Abschiebung geschützt und unterliegen erleichterten Regelungen bei der Einbürgerung. Diese Rechte sind unverzichtbar und müssen auch für Flüchtlinge, die im Rahmen eines Resettlementprogramms aufgenommen werden, umgesetzt werden.

Wichtig ist die aufenthaltsrechtliche Sicherheit aber auch vor dem Hintergrund einer möglichen Rückkehr. Viele Flüchtlinge wollen, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland verbessert haben, in ihre Herkunftsländer zurück. Doch die Angst vor der Rückkehr in einen Verfolgerstaat oder ein vom Krieg zerstörtes Land ist groß, wenn eine solche Entscheidung nicht revidierbar ist. Eine gesicherte „Wiederkehroption“ ins Aufnahmeland fördert hingegen den Mut zur Rückkehr. Die Erfahrungen mit den „Orientierungsreisen“ der bosnischen Flüchtlinge haben gezeigt: Mit der Gewissheit, nach Deutschland zurückkehren zu dürfen, sind die Menschen eher bereit auszuloten, ob ein Neuanfang im Herkunftsland wirklich möglich ist und eine Lebensperspektive eröffnet.

Welche Integrationsangebote sind nötig?


Es liegt im Interesse der Flüchtlinge wie auch der Gesellschaft, die Aufgenommenen nicht über Jahre an den Tropf zweitklassiger Sozialleistungen zu hängen, sondern ihnen von Beginn an die Chance auf ein selbstständiges, von staatlichen Leistungen unabhängiges Leben einzuräumen. Damit die Flüchtlinge sich zügig integrieren können, müssen im Wesentlichen der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt und die bestmögliche Unterstützung und Förderung bei der Arbeitsmarktintegration gewährleistet sein.

Zur Integration gehört auch die sozialrechtliche Gleichstellung mit Inländern. Insbesondere geht es um den Verzicht auf diskriminierende Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Lagerunterbringung oder den erzwungenen Transfer von Menschen in strukturschwache Regionen, in denen es keine Verwandten oder anderen sozialen Anknüpfungspunkte gibt. Die Flüchtlinge sollten stattdessen volle Freizügigkeit erhalten: Weder sollten sie durch Unterbringung in Flüchtlingslagern von der Außenwelt isoliert noch am Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde gehindert werden. Nur so können Kontakte in die Gesellschaft hinein, zu Kirchen, Initiativen und Einzelpersonen ungehindert wachsen. Ungleiche Belastungen der Kommunen können durch Ausgleichszahlungen aufgefangen werden.

Was können die Kommunen für Resettlement tun?

Eine Stadt oder Gemeinde kann per Ratsbeschluss ihrem politischen Willen Ausdruck geben, ein bestimmtes Kontingent an Flüchtlingen aufzunehmen und so eine positive Haltung der Landes- und Bundesinnenminister fördern. Wenn die Länderinnenminister die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen beschließen, sind die Kommunen dafür zuständig, angemessenem Wohnraum bereitzustellen. Sie können die Integration der aufgenommenen Personen zum Beispiel durch „Patenvermittlung“, Kontaktangebote und Begegnungsstätten unterstützen.

München macht es vor: Anfang 2008 hat sich in der bayerischen Landeshauptstadt München die Kampagne Save-me – Eine Stadt sagt ja! gegründet und mit Erfolg für die Aufnahme von 850 Flüchtlingen in der Stadt geworben. Im Juni 2008 hat der Stadtrat Münchens das ehrenamtliche Engagement einstimmig begrüßt und beschlossen, dass die Stadt München, vertreten durch den Oberbürgermeister, die deutsche Bundesregierung auffordert, ein Resettlement Programm zur Flüchtlingsaufnahme durchzuführen. Inzwischen haben über 900 Bürgerinnen und Bürger öffentlich erklärt, die ankommenden Flüchtlinge als ehrenamtliche Patinnen und Paten zu unterstützen – das sind deutlich mehr als die von der Initiative erhofften 850 Menschen, und ihre Zahl wächst weiter.
Andere Städte werden dem Beispiel Münchens folgen. Initiativen gibt es bereits oder sind geplant in Berlin, Augsburg, Tübingen und anderen Städten. Wir rufen dazu auf, die Kampagne Save-me bundesweit zu verbreiten. Wenn viele Städte mitmachen, kann eine beträchtliche Zahl von Flüchtlingen in Deutschland Aufnahme finden.

Was kann jede/r Einzelne für Resettlement tun?

  • Bekennen Sie sich zum Gedanken der Flüchtlingsaufnahme. Klicken Sie hier, um als Unterstützer der bundesweiten Save-me-Kampagne mit Namen und ggf. Bild zu erscheinen.
  • Beteiligen Sie sich an der lokalen Save-me-Kampagne in Ihrer Gemeinde. Oder gründen Sie eine lokale Save-me-Initiative. Anregungen dazu erhalten Sie hier.